Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Regelwerk für die Heizungswende in Deutschland. Seit Januar 2024 gilt die Kernregel: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 %% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen dürfen bis zum Ende ihrer Lebensdauer weiterlaufen. Die Umsetzung ist eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt — wo ein Wärmenetz geplant ist, gelten verlängerte Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.
65-%%-Erneuerbare-Regel für neue Heizungen seit 2024. Bestehende Heizungen: Weiterbetrieb + Reparatur erlaubt. Austauschpflicht: Nur bei irreparablem Defekt. Übergangsfristen: 5 Jahre generell, bis zu 10 Jahre in Fernwärmegebieten. Erfüllungsoptionen: Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets, Hybridheizung, Solarthermie. KfW-Förderung: bis 70 %% Zuschuss. GEG-Novelle 2026: CDU/SPD-Koalition plant Anpassungen an EU-EPBD vor Sommerpause. CO₂-Preis ab 2026: 55 €/t (geplant 65 €/t).
Was bedeutet die 65-%%-Regel konkret?
Die 65-%%-Erneuerbare-Regel bezieht sich auf den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung einer neuen Heizungsanlage. Folgende Technologien erfüllen die Anforderung automatisch: Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) gelten pauschal als 65-%%-erneuerbar, unabhängig vom Strommix. Fernwärmeanschluss erfüllt die Anforderung kraft gesetzlicher Fiktion. Biomasseheizungen (Pellet, Scheitholz) nutzen 100 %% erneuerbare Energie. Solarthermie als alleinige Heizung (selten, erfordert saisonalen Speicher). Hybridheizungen (z.B. Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast) müssen nachweislich 65 %% erneuerbar decken.
Nicht erfüllt wird die Regel durch reine Gasbrennwertheizungen, Ölheizungen oder Nachtspeicheröfen. Gas-Brennwertgeräte dürfen nach 2024 nur noch eingebaut werden, wenn sie mit mindestens 65 %% grünem Gas (Biomethan, Wasserstoff) oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.
Welche Übergangsfristen gelten?
Das GEG sieht gestaffelte Übergangsfristen vor: Bei einem Heizungsdefekt ohne wirtschaftliche Reparaturmöglichkeit gilt eine 5-jährige Übergangsfrist — in dieser Zeit darf eine provisorische Lösung (auch fossil) genutzt werden. In Kommunen mit geplantem Wärmenetz verlängert sich die Frist auf bis zu 10 Jahre. Bei Eigentümerwechsel (Erbschaft, Kauf) beginnt eine 2-jährige Übergangsfrist. Gasheizungen, die zwischen 2024 und 2028 eingebaut werden, müssen ab 2029 einen steigenden Anteil grüner Gase nutzen: 15 %% ab 2029, 30 %% ab 2035, 60 %% ab 2040.
Die CDU/SPD-Koalition plant eine GEG-Novelle vor der Sommerpause 2026, die gleichzeitig die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht umsetzt. Kerninhalte: Die Förderung soll bis 2029 fortgeführt werden, der Geschwindigkeitsbonus sinkt aber ab 2029 schrittweise. Neue Anforderungen an die Lärmemissionen von Luftwärmepumpen (10 dB unter Grenzwert statt 5 dB) gelten bereits seit Januar 2026. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchsten Fördersätze.
Wie hängt das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen?
Die kommunale Wärmeplanung bestimmt, welche Gebiete künftig über Fernwärme, dezentrale Wärmepumpen oder andere Technologien versorgt werden. Für Hauseigentümer ist der Wärmeplan entscheidend: Liegt das Gebäude in einem geplanten Fernwärmegebiet, verlängern sich die GEG-Übergangsfristen — es lohnt sich, auf den Netzanschluss zu warten. Liegt kein Wärmenetz in Aussicht, gilt die 65-%%-Regel ab dem Zeitpunkt des Heizungsausfalls. Mehr zu Fernwärme und Heizungswende in unseren Ratgebern.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Das GEG sieht Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor — allerdings nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen die 65-%%-Regel. In der Praxis wird die Einhaltung über den Schornsteinfeger kontrolliert, der bei der Feuerstättenschau den Heizungstyp und das Installationsdatum erfasst. Eine unmittelbare „Heizungspolizei“ gibt es nicht — die Kontrolle erfolgt im Rahmen der regulären Schornsteinfeger-Pflichttermine.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen ohne zeitliche Begrenzung weiterbetrieben und repariert werden. Erst bei einem irreparablen Defekt greift die 65-%%-Regel — mit 5 Jahren Übergangsfrist. Die allgemeine Austauschpflicht für Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren Betrieb (§72 GEG) gilt nur für Konstanttemperaturkessel, nicht für Brennwerttechnik.
Was passiert, wenn ich gegen das GEG verstoße?
Bußgelder bis 50.000 Euro sind möglich, werden aber in der Praxis selten verhängt. Problematischer: Ohne GEG-konforme Heizung entfällt der Anspruch auf KfW-Förderung, und der Immobilienwert sinkt. Gebäude mit fossiler Heizung werden auf dem Markt zunehmend mit Abschlägen gehandelt — bis zu 15 %% weniger bei Energieeffizienzklasse G/H.
* Letzte Aktualisierung: Mai 2026. Redaktionelle Grundsätze


