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Die Heizungswende in Deutschland wird durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbindlich geregelt: Neue Heizungen müssen ab 2028 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wärmepumpen sind die Leittechnologie dieser Transformation. Der Staat fördert den Umstieg über das KfW-Programm 458 mit bis zu 70 % Zuschuss bei förderfähigen Kosten von maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit — das entspricht einem maximalen Zuschuss von 21.000 Euro.
Das GEG schreibt ab 2028 die 65-%-Erneuerbare-Regel für neue Heizungen vor. Wärmepumpen kosten 15.000–35.000 € (Luft-Wasser) bzw. 20.000–45.000 € (Sole-Wasser). KfW-Förderung: 30 % Grundförderung + 20 % Geschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus = bis zu 70 %. Förderfähige Kosten: max. 30.000 €, maximaler Zuschuss: 21.000 €. Seit 2026: Luftwärmepumpen müssen 10 dB unter den Grenzwerten liegen. Die Koalition will die Förderung bis 2029 fortführen.
Welche Heiztechnologien sind nach dem GEG zukunftsfähig?
Das Gebäudeenergiegesetz erlaubt mehrere Technologien, die die 65-%-Erneuerbare-Anforderung erfüllen: Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Fernwärmeanschluss, Solarthermie als Ergänzung, Biomasseheizungen (Pellet, Scheitholz), Brennstoffzellenheizungen und Hybridheizungen mit überwiegend erneuerbarem Anteil.
Wärmepumpen haben sich als wirtschaftlichste und skalierbarste Lösung durchgesetzt. Ihr Marktanteil bei Neuinstallationen liegt 2026 bei über 50 %. Luft-Wasser-Wärmepumpen dominieren mit 85 % Marktanteil unter den Wärmepumpen, weil sie ohne Erdbohrungen auskommen und bei moderaten Kosten installiert werden können.
Die Koalition von CDU/CSU und SPD plant eine GEG-Novelle, die vor der Sommerpause 2026 verabschiedet werden soll — gemeinsam mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Die Förderung soll bis 2029 bestehen bleiben, allerdings sinkt der Geschwindigkeitsbonus ab 2029. Wer jetzt handelt, sichert sich die höchsten Fördersätze: 30 % Grundförderung + 20 % Geschwindigkeitsbonus + ggf. 30 % Einkommensbonus = bis zu 70 %.
Was kostet eine Wärmepumpe im Altbau?
Die Gesamtkosten einer Wärmepumpen-Installation im Bestandsgebäude setzen sich zusammen aus: Gerät (8.000–18.000 €), Installation inkl. Hydraulik (5.000–12.000 €), ggf. Heizkörpertausch auf Niedertemperatur-Heizkörper (3.000–8.000 €) und Entsorgung der Altanlage (500–1.500 €). Die Bandbreite beträgt bei Luft-Wasser-Systemen 15.000 bis 35.000 Euro, bei Sole-Wasser-Systemen mit Erdbohrung 20.000 bis 45.000 Euro.
Nach Abzug der maximalen Förderung von 70 % (21.000 €) bleiben bei einer typischen Luft-Wasser-Installation für ein Einfamilienhaus Eigenkosten von 4.000 bis 14.000 Euro — vergleichbar mit einer neuen Gasbrennwertheizung, die langfristig durch steigende CO₂-Kosten teurer wird.
Wie funktioniert die KfW-Förderung für den Heizungstausch?
Die Förderung über das KfW-Programm 458 besteht aus einer Grundförderung und bis zu drei Bonusstufen: 30 % Grundförderung für alle förderfähigen Heizungsanlagen (einkommensunabhängig). 20 % Geschwindigkeitsbonus beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Gas- oder Kohleheizungen oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen (bis Ende 2028, danach sinkend). 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan) oder Erdwärmepumpen. 30 % Einkommensbonus für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.
Der maximale Fördersatz beträgt 70 % bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro. Zusätzlich steht ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit (KfW 358/359) zur Verfügung. Seit Januar 2026 gelten verschärfte Lärmschutzanforderungen: Luftwärmepumpen müssen 10 dB unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen (vorher 5 dB).
Funktioniert eine Wärmepumpe im unsanierten Altbau?
Eine weit verbreitete Fehlannahme besagt, Wärmepumpen funktionierten nur in Neubauten mit Fußbodenheizung. Moderne Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen auch bei -15 °C Außentemperatur Vorlauftemperaturen von 55 bis 65 °C — ausreichend für die meisten Altbauten mit konventionellen Heizkörpern. Der Schlüssel ist die richtige Dimensionierung und gegebenenfalls der Austausch einzelner unterdimensionierter Heizkörper.
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) sinkt in schlecht gedämmten Gebäuden von 4,0–4,5 (Neubau) auf 2,5–3,5 (Altbau). Das bedeutet: Aus 1 kWh Strom werden 2,5 bis 3,5 kWh Wärme erzeugt. Selbst bei einer JAZ von 2,5 liegen die Heizkosten bei aktuellem Strompreis auf dem Niveau einer Gasheizung — mit dem Vorteil der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und steigenden CO₂-Preisen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meine funktionierende Gasheizung sofort austauschen?
Nein. Das GEG gilt für Neuinstallationen. Bestehende Heizungen dürfen bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer weiterbetrieben und auch repariert werden. Erst bei einem Defekt ohne wirtschaftliche Reparaturmöglichkeit greift die 65-%-Regel — mit Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren. Gasheizungen, die nach 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 einen steigenden Anteil grüner Gase nutzen.
Wie laut ist eine Luftwärmepumpe?
Moderne Luftwärmepumpen erzeugen im Normalbetrieb 35 bis 50 dB(A) in 3 Metern Abstand — vergleichbar mit einem leisen Gespräch. Seit 2026 werden nur noch Geräte gefördert, die mindestens 10 dB unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Die Aufstellung erfolgt idealerweise an der Nordseite oder einer vom Schlafzimmer der Nachbarn abgewandten Fassade.
Kann ich Wärmepumpe und Solarstrom kombinieren?
Die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage ist wirtschaftlich optimal: Tagsüber erzeugt die PV-Anlage Strom, den die Wärmepumpe direkt nutzt. Ein HEMS steuert die Wärmepumpe so, dass sie bevorzugt bei hoher Solarproduktion läuft und einen Pufferspeicher als thermischen Speicher nutzt. Damit lassen sich 40 bis 60 % des Wärmepumpen-Strombedarfs solar decken. Mehr dazu im Solarenergie-Ratgeber.
* Letzte Aktualisierung: Mai 2026. Redaktionelle Grundsätze
