Die KfW-Förderung für energetische Sanierung gliedert sich 2026 in zwei Hauptprogramme: Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit 15 bis 20 % Zuschuss für Dämmung, Fenster und Lüftung sowie den Heizungstausch (KfW 458) mit bis zu 70 % Zuschuss für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme. Ergänzend stehen zinsvergünstigte Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (KfW 261/262) mit Tilgungszuschüssen von bis zu 37.500 Euro zur Verfügung.
BEG-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung): 15 % Basis + 5 % iSFP-Bonus = 20 %. Förderfähige Kosten: 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP). Heizungstausch KfW 458: bis 70 % (Grundförderung 30 % + Geschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Effizienzhaus-Kredit KfW 261: bis 150.000 € Kredit mit Tilgungszuschuss. iSFP-Erstellung: 80 % BAFA-gefördert, Eigenanteil ca. 100 €. Antrag immer VOR Baubeginn — nachträgliche Anträge ausgeschlossen.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung umfasst alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (ohne Heizung — die läuft separat über KfW 458). Förderfähig sind: Wärmedämmung von Wänden, Dach, Kellerdecke und Geschossdecke. Fenster- und Türentausch mit verbesserten U-Werten. Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Sommerlicher Wärmeschutz (Verschattung, Sonnenschutzglas). Digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung (Smart Home).
Der Basisfördesatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, steigt der Satz auf 20 % und die förderfähige Kostenschwelle verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einer typischen Fassadendämmung für 25.000 Euro ergibt sich mit iSFP ein Zuschuss von 5.000 Euro — ohne iSFP nur 3.750 Euro.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein von einem BAFA-zertifizierten Energieberater erstellter Stufenplan, der die wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge aller Sanierungsmaßnahmen für ein konkretes Gebäude definiert. Er kostet 1.000 bis 2.000 Euro, wird aber mit 80 % BAFA-Zuschuss gefördert — der Eigenanteil liegt bei 200 bis 400 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser. Der iSFP bringt dreifachen Nutzen: 5 % Förderbonus auf alle Einzelmaßnahmen, verdoppelte Förderschwelle auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und klare Planungsgrundlage für die Priorisierung der Maßnahmen.
Die goldene Regel der Förderung: Antrag IMMER vor Baubeginn stellen. Bei der BEG-Einzelmaßnahmenförderung über das BAFA-Portal, beim Heizungstausch über „Meine KfW“. Der häufigste Fehler: Handwerkerauftrag unterschreiben, bevor der Förderantrag eingegangen ist. Ausnahme: Beim KfW-458-Heizungstausch darf der Lieferungs- und Leistungsvertrag vor Antragstellung geschlossen werden — muss aber eine aufschiebende Bedingung enthalten, dass der Vertrag nur bei Förderzusage wirksam wird.
Wie funktioniert die KfW-Effizienzhausförderung?
Wer mehrere Maßnahmen kombiniert und das Gebäude auf einen definierten Effizienzhaus-Standard bringt, kann statt der Einzelförderung den KfW-Kredit 261/262 nutzen. Die Kreditsumme beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit (Effizienzhaus 40 EE) mit Tilgungszuschüssen zwischen 5 und 25 %. Bei einem Effizienzhaus 55 EE ergibt sich ein Tilgungszuschuss von 15 % auf 120.000 Euro = 18.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Komplettsanierung lohnt sich besonders bei ohnehin fälligen Instandhaltungsmaßnahmen: Wenn das Dach neu gedeckt oder die Fassade verputzt werden muss, ist der Mehrpreis für eine energetische Aufwertung gering — die Förderung bezieht sich aber auf die gesamte Maßnahme.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es zusätzlich?
Alternativ zur BEG-Förderung können Eigenheimbesitzer energetische Sanierungsmaßnahmen über §35c EStG steuerlich absetzen: 20 % der Investitionskosten (max. 40.000 Euro = 8.000 Euro Steuerermäßigung) verteilt auf 3 Jahre. Zusätzlich sind Handwerkerleistungen zu 20 % absetzbar (§35a EStG, max. 1.200 Euro Steuerminderung pro Jahr). Beide Optionen — BEG-Zuschuss und steuerliche Förderung — schließen sich gegenseitig aus. Eine Vergleichsrechnung durch den Steuerberater empfiehlt sich bei Investitionen über 20.000 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich BEG-Förderung und KfW-Heizungstausch kombinieren?
Ja — die Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA) und der Heizungstausch (KfW 458) sind unabhängige Programme und können im selben Gebäude kombiniert werden. Beispiel: 20 % Zuschuss für Fassadendämmung über BAFA + 70 % Zuschuss für Wärmepumpe über KfW 458. Nicht kombinierbar: BEG-Einzelmaßnahme + steuerliche Absetzung für dieselbe Maßnahme.
Bis wann laufen die aktuellen Förderprogramme?
Die BEG-Förderung ist bis mindestens Mai 2026 gesichert. Die Koalition plant, die Heizungsförderung bis 2029 fortzuführen. Der Geschwindigkeitsbonus (20 %) sinkt jedoch ab 2029 schrittweise. Wer von den aktuellen Höchstsätzen profitieren will, sollte vor Ende 2028 den Antrag stellen.
Den Gesamtüberblick über Dämmstoffe, Maßnahmen und EU-Gebäuderichtlinie in unserem Pillar-Artikel Nachhaltiges Bauen und Sanieren 2026. Details zum Heizungstausch im Heizungswende-Ratgeber.
* Letzte Aktualisierung: Mai 2026. Redaktionelle Grundsätze


