Einspeisevergütung 2026 — Aktuelle Sätze, Degression und Steuervorteile

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt halbjährlich um 1 %%. Für Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Sätze: Bei Teileinspeisung erhalten Anlagen bis 10 kWp 7,78 Cent pro Kilowattstunde, der Anteil zwischen 10 und 40 kWp wird mit 6,73 Cent vergütet. Volleinspeiser bekommen 12,34 Cent/kWh bis 10 kWp. Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben — ein wichtiger Planungsfaktor für die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

📋 Kurz zusammengefasst

Einspeisevergütung Feb–Jul 2026: 7,78 ct/kWh Teileinspeisung (≤10 kWp), 12,34 ct/kWh Volleinspeisung (≤10 kWp). Ab Aug 2026: 7,71 ct / 12,23 ct. Degression: 1 %% halbjährlich. Vergütung für 20 Jahre festgeschrieben. Eigenverbrauch spart 30–40 ct/kWh Netzstrom — der eigentliche Wirtschaftlichkeitshebel. 0 %% MwSt. auf Module gilt unbefristet. Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp seit 2023.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung im Detail?

Das EEG 2023 unterscheidet zwei Vergütungsmodelle: Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Überschusseinspeisung) und Volleinspeisung (gesamter Solarstrom fließt ins Netz). Bei Teileinspeisung gelten bis 10 kWp 7,78 Cent/kWh und für den Anteil 10 bis 40 kWp 6,73 Cent/kWh. Bei Volleinspeisung erhalten Anlagen bis 10 kWp 12,34 Cent/kWh und der Anteil 10 bis 40 kWp 10,19 Cent/kWh. Anlagen über 40 kWp bis 100 kWp erhalten bei Teileinspeisung 5,39 Cent/kWh.

Die halbjährliche Degression von 1 %% lässt die Sätze schrittweise sinken. Ab August 2026 gelten 7,71 Cent (Teileinspeisung ≤10 kWp) und 12,23 Cent (Volleinspeisung ≤10 kWp). Wer seine Anlage früher in Betrieb nimmt, sichert sich den höheren Satz für die gesamte 20-jährige Vergütungsdauer — eine Differenz von 0,07 Cent/kWh, die sich bei einer 10-kWp-Anlage über 20 Jahre auf 140 Euro summiert.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung — was lohnt sich mehr?

Für die große Mehrheit der Privathaushalte ist Teileinspeisung wirtschaftlich deutlich attraktiver. Der Grund: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom zu 30 bis 40 Cent — das Drei- bis Fünffache der Einspeisevergütung. Ein Haushalt mit 10-kWp-Anlage und 30 %% Eigenverbrauchsquote spart bei 35 Cent Netzstrompreis rund 1.050 Euro durch Eigenverbrauch und erhält zusätzlich 550 Euro Einspeisevergütung — zusammen 1.600 Euro pro Jahr.

Volleinspeisung lohnt sich nur in zwei Szenarien: Der Haushalt hat einen sehr niedrigen Stromverbrauch (unter 2.000 kWh/Jahr) und kann den Solarstrom nicht sinnvoll selbst nutzen. Oder die Anlage ist auf einem Mehrfamilienhaus ohne Mieterstrommodell installiert. In allen anderen Fällen ist Teileinspeisung mit Eigenverbrauchsmaximierung die rentablere Strategie — besonders in Kombination mit einem Batteriespeicher.

💡 Expert Insight

Die Bundesregierung plant, die klassische Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 grundlegend zu reformieren. Im Gespräch sind Marktprämienmodelle auch für kleine Anlagen und eine stärkere Kopplung an den Börsenpreis. Wer 2026 eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuelle Vergütungsstruktur für 20 Jahre — unabhängig von künftigen Gesetzesänderungen. Das ist ein starkes Argument, den Bau nicht aufzuschieben.

Welche steuerlichen Vorteile gelten 2026?

Seit Januar 2023 gelten zwei wesentliche steuerliche Erleichterungen: Die Mehrwertsteuer auf Solarmodule, Wechselrichter und wesentliches Zubehör beträgt 0 %% — die Preise im Handel sind Endpreise. Einnahmen aus privaten PV-Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit — auch die Einspeisevergütung muss nicht versteuert werden. Für Anlagen über 30 kWp gelten weiterhin die regulären Einkommensteuerregeln.

Diese Kombination aus steuerlicher Entlastung und garantierter Vergütung macht Photovoltaik 2026 zu einer der kalkulierbarsten Investitionen für Eigenheimbesitzer. Eine 10-kWp-Anlage für 14.000 Euro netto erzielt bei 35 Cent Netzstrompreis und 30 %% Eigenverbrauch eine jährliche Rendite von 8 bis 12 %% — steuerfrei.

Wie melde ich meine PV-Anlage an?

Zwei Registrierungen sind bei Inbetriebnahme erforderlich: Die Anmeldung beim Netzbetreiber (übernimmt in der Regel der Installateur) und die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats. Die MaStR-Registrierung ist online unter marktstammdatenregister.de möglich und dauert etwa 15 Minuten. Ohne Registrierung entfällt der Anspruch auf Einspeisevergütung.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich die Einspeisevergütung auch für ein Balkonkraftwerk?

Ja — theoretisch. Allerdings ist der eingespeiste Überschuss bei einem 800-Wp-Balkonkraftwerk so gering, dass die Vergütung bei wenigen Euro pro Jahr liegt. Da die Registrierung im MaStR ohnehin Pflicht ist, fließt die kleine Vergütung automatisch — ein finanzieller Anreiz ist es aber nicht. Der Wert liegt im Eigenverbrauch. Mehr dazu im Balkonkraftwerk-Ratgeber.

Was passiert nach 20 Jahren Vergütung?

Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer endet der Anspruch auf die feste Einspeisevergütung. Betreiber können dann den Strom über einen Direktvermarkter am Spotmarkt verkaufen (aktuell 5–8 Cent/kWh) oder den Eigenverbrauch maximieren. Da die Anlage nach 20 Jahren vollständig amortisiert ist und weiterhin 80+ %% der Nennleistung liefert, ist der Weiterbetrieb in jedem Fall wirtschaftlich.

Alle Grundlagen zur Solarstromerzeugung, Speichertechnologien und Förderungen im Pillar-Artikel Solarenergie für Zuhause 2026.

* Letzte Aktualisierung: Mai 2026. Redaktionelle Grundsätze